Mein Arbeitsbereich

Mein Arbeitsbereich

 

Ich beschäftige mich ausschließlich mit Familiensachen, Unterbringung in den psychiatrischen Krankenanstalten und Betreuungen.

 

In Familiensachen engagiere ich mich besonders dafür, dass Kinder in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, dass sie von Gerichten und Jugendämtern die Hilfen erhalten, die es ihnen ermöglichen, ein gemeinsames Leben mit ihren Eltern zu führen. Dazu ist es erforderlich, dass eine lösungsorientierte Arbeit gepflegt wird, dass also nicht das Heil in gerichtlichen Entscheidungen gesucht wird, sondern die Probleme von Familiensystemen gelöst werden. Zu diesem Zweck sind die üblichen entscheidungsorientierten psychologischen Sachverständigengutachten ungeeignet, weil sie nicht in das System Familie eingreifen, sondern nur in einer Momentaufnahme den gegenwärtigen Zustand von der Familie beleuchten. Ich setze mich dafür ein, dass in familienrechtlichen Verfahren alle Beteiligten, also Eltern, größere Kinder, Gerichte, Jugendämter, Verfahrenspfleger und Anwälte zusammenarbeiten, damit die familiären Probleme gelöst werden. Bei einem Entzug der elterlichen Sorge ist der Erforderlichkeitsgrundsatz strikt einzuhalten und es ist dafür zu sorgen, dass die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern nicht abbrechen. Nur dann, wenn es gar kein anderes Mittel gibt, ist eine Trennung von Eltern und Kindern zulässig. Dieses zu überprüfen und dem nicht immer eingehaltenen strengen Maßstab für einen Sorgerechtsentzug wieder Geltung zu verschaffen, ist mir ein besonderes Anliegen.

 

Bei Unterbringungen ist akribisch zu prüfen, ob die Zwangsmaßnahmen als ultima ratio wirklich erforderlich sind oder ob nicht mit freiwilligen, ambulanten Maßnahmen das gleiche Ziel der Gefahrenbeseitigung für den Betroffenen weniger belastend erreicht werden kann.

 

In Betreuungssachen wird häufig nicht der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz strikt genug angewendet. Hier prüfe ich, ob das psychiatrische Sachverständigengutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht und ob daraus und aus den Gesamtumständen die für den zu Betreuenden am wenigsten belastende Maßnahme getroffen wird.